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Vorankündigung Sage Lohn XL Version 2016.1.0

vom 21. Dezember 2015

Die Version 2016.1.0 für Sage Lohn XL wird Ihnen nach Freigabe durch die Sage Qualitätskontrolle voraussichtlich am 13. Januar 2016 zur Verfügung gestellt.
Bei der Version 2016.1.0 handelt es sich um eine Vollversion für Sage Lohn XL, die von ALLEN ANWENDERN installiert werden muss.

 Gesetzliche Änderungen 2016
• Neue Rechengrößen und Beitragssätze
• Neue Version der AAG-Datensätze mit neuer Rückmeldung bei Abweichungen im Erstattungsbetrag
• Neue Version der DEÜV-Datensätze mit Wegfall des DBUV bei den Sozialversicherungsmeldungen
• Neue UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92)
• Bei Märzklauselfällen künftig immer Meldung mit Grund 54
• Neue Version der EEL-Datensätze mit Wiederaufnahme der Bescheinigungen für Kinderkranken-/-verletztengeld ins elektronische Verfahren
• Änderungen bei den Staatsangehörigkeitsschlüsseln
• Lohnsteuer-Programmablaufplan
• Lohnsteuerbescheinigung – neues Layout
• Lohnsteuerbescheinigung – geänderte Faktorenermittlung
• Tarifliche Änderungen Bauhauptgewerbe

Änderungen und Neuerungen
• SEPA Version 2.9
• Personalkurzliste – Ausweisung von Sachbezügen
• Schaufenster – Synchronisierung mit Mitarbeiter-Assistenten
Hinweis:
Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden Sie dann im “Änderungsprotokoll 2016.1.0” in Sage Lohn XL unter Basis-Menü > Änderungsprotokoll.

Vorbereitung des Jahreswechsels
Sie können den Jahreswechsel bereits mit einer Sage Lohn XL Version ab 21.3.x vorbereiten.
Beachten Sie dabei die notwendigen Arbeitsschritte.

Neue Version dakota.ag
Es steht eine neue Version dakota.ag 6.2 Build 5 zum Download zur Verfügung. Die Version muss spätestens ab dem 01.01.2016 verwendet werden, da die ITSG aufgrund technischer Umstellungen keine Daten mehr verarbeitet, die mit einer älteren Version versendet wurden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis, wenn der Download der Installationsdatei (dakota.ag 6.2 Build 5.exe) für dakota.ag über den
Browser “Internet Explorer” stattfindet:
Beim Download oder direktem Öffnen der Datei im Download-Link wird vom Internet Explorer die Dateiendung .exe entfernt, was eine Installation zunächst verhindert. Daher muss über den Button “Speichern unter” der Dialog zum Speichern einer Datei an einem bestimmten Speicherort und mit einem bestimmten Dateinamen aufgerufen werden. Der Speicherort kann beliebig gewählt werden. Wichtig ist, dass an den vorgeschlagenen Dateinamen die Endung .exe manuell angefügt wird. Nach dem erfolgreichen Download kann die Datei dann ausgeführt und die Installation der neuen Dakota-Version durchgeführt werden.
Diese Vorgehensweise ist nur dann erforderlich, wenn als Browser der Internet Explorer verwendet wird. Wir empfehlen daher, diesen Download – falls möglich – über einen anderen Browser vorzunehmen.
Die Version dakota.ag 6.2 Build 5 finden Sie in der ServiceWelt.

Neuer Datensatzaufbau mit neuer Versionsnummer bei den elektronischen Meldeverfahren
Zum Stichtag 01.01.2016 wurde der Datensatzaufbau der Dateien in fast allen elektronischen Meldeverfahren geändert, somit ändert sich auch die jeweilige Versionsnummer des Datensatzes. Diese Änderungen werden in die Version 2016.1.0 implementiert.
Die Datenannahmestellen nehmen jedoch für eine kurze Übergangszeit auch nach dem 01.01.2016 noch Meldungen, die mit der “alten” Datensatzversion (erstellt mit einer Version 21.x) erstellt wurden, entgegen.
Diese Übergangsregelung gilt jedoch nicht für das EEL-Verfahren
Aufgrund der zahlreichen Änderungen gibt es für das EEL-Verfahren keine Übergangsregelung. Ab dem Stichtag 01.01.2016 erwarten die Datenannahmestellen zwingend den Dateiaufbau in der neuen Version 08 (auch bei Meldezeiträumen für 2015).
Bitte beachten Sie deshalb:
• Wird nach dem 01.01.2016 eine EEL-Datei im “alten” Format geliefert (erstellt mit einer Version 21.x), wird diese Datei bereits bei der Datenannahmestelle abgelehnt und nicht verarbeitet.
• EEL-Anträge, die nach dem 01.01.2016 versendet werden, dürfen ausschließlich mit einer Sage Lohn XL Version ab 2016.1.0 erstellt und versendet werden, auch wenn die Abrechnung für Dezember 2015 erst im Januar 2016 erfolgt.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen.

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