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Die Sage Lohn XL Versionen 21.2.0 und 21.2.1 sind da!

vom 6. Juli 2015

Die Version 21.2.0 und 21.2.1 für Sage Lohn XL wurde durch die Sage Qualitätskontrolle freigegeben und enthält alle unten stehenden Änderungen. Diese Versionen müssen von ALLEN ANWENDERN installiert werden. Die Version 21.2.1 ist eine Ergänzung der Version 21.2.0.

Installation

1. Führen Sie vor dem Einspielen der vorliegenden Version Sage Lohn XL 21.2.0 eine Datensicherung aller Mandanten durch.
2. Führen Sie unbedingt die Installation der vorliegenden Version zuerst auf dem Lohn-Server durch.
3. Wenn Sie für Ihre Arbeitsplätze
o die Variante “Arbeitsplatz über Netzlaufwerk” gewählt haben, ist eine Aktualisierung der Arbeitsplätze nicht notwendig.
Sollte in einer Folgeversion auch ein Arbeitsplatz-Update notwendig sein, werden wir Sie darüber informieren.
o die Variante “Arbeitsplatz mit lokalen Dateien” gewählt haben, ist eine Aktualisierung der Arbeitsplätze zwingend notwendig.
4. Ist der aktuelle Monat bereits abgerechnet und abgeschlossen, dürfen Sie mit der vorliegenden Version den bereits abgeschlossenen Monat NICHT nochmal abrechnen. Die Installation der vorliegenden Version muss dann nach dem Monatswechsel erfolgen.
Hinweis:
Installieren Sie nach der Version Sage Lohn 21.2.0 direkt die Version 21.2.1. Wiederholen Sie dabei die Schritte 2 und 3.

Hinweis:
Die Version Sage Lohn XL 21.2.0 muss vor der Version 21.2.1 installiert werden.

Inhalte der Version 21.2.0

Gesetzliche Änderungen 2015
• Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2015
• Bescheinigung Kranken-/Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes
• Öffentlicher Dienst – geänderte Faktorenberechnung zur Ausweisung der Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung

Änderungen und Neuerungen
• Abrechnung §37b EStG – Geschenke
• Anpassung im Anschriftenfeld der Lohnsteuerbescheinigung
• Werkstätten für behinderte Menschen – Beitragseinbehalt des PV-Zuschlags für Personen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich
Hinweis:
Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden Sie im Änderungsprotokoll 21.2.0 in Sage Lohn XL unter Basis-Menü > Änderungsprotokoll.

Wichtiger Hinweis zum ITSG-Zertifikat

Da das ITSG-Zertifikat der Jahreswechselversion 21.0.0 zum 01.05.2015 seine Gültigkeit verloren hat, muss die vorliegende Version Sage Lohn XL 21.2.0 von allen Anwendern installiert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Versand von elektronischen Meldungen mit der Version 21.0.0 nach einer Übergangszeit von 3 Monaten nach Ablauf des Zertifikats nicht mehr möglich ist. Das heißt, dass ab 01.08.2015 keine elektronischen Meldungen mehr bei den Datenannahmestellen verarbeitet werden, die mit der Version 21.0.0 erstellt wurden.

Bescheinigungsversand per E-Mail
Mit der Version Sage Lohn XL 21.2.0 haben Sie die Möglichkeit, transaktionsbasiert
• Lohntaschen
• Lohnsteuerbescheinigungen
• Sozialversicherungsmeldungen
per E-Mail an Ihre Mitarbeiter zu versenden.
Bei Interesse wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse:
kontakt-xl@sage.com

Einstellung des Supports für das Betriebssystem Windows Server 2003
Am 14.07.2015 wird der Support für das Serverbetriebssystem Windows Server 2003 R2 von Microsoft eingestellt. Daher werden wir den Support für das Betriebssystem zum 30.07.2015 ebenfalls einstellen. Um ein verzögerungsfreies Weiterarbeiten zu gewährleisten, empfehlen wir eine frühzeitige Umstellung des Betriebssystems.
Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Umstellung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Inhalte der Version 21.2.1

Änderungen bei der Bescheinigung Kranken-/Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes
Das einheitliche Formular für die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Kranken-/ Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes wurde nochmals geändert. Diese Information erreichte uns zu spät, um noch eine Änderung für die Version 21.2.0 vornehmen zu können. Die Erweiterung der Bescheinigung wurde deswegen in die Version 21.2.1 implementiert.
Im Formular wurde zusätzlich die neue Abfrage, ob der Arbeitgeber Informationen über die Höhe der Entgeltersatzleistung benötigt, aufgenommen. Hierbei handelt sich um den Punkt 5 in der Bescheinigung. Die Angabe zur Höhe des Kinderkrankengeldes kann für den Arbeitgeber zur Feststellung der Beitragspflicht von weitergezahltem Arbeitsentgelt nötig sein.

Wichtiger Hinweis:
Dieser Punkt wird programmseitig nicht mit Informationen gefüllt, Sie müssen ihn handschriftlich beantworten. Kreuzen Sie also das Feld Ja an, wenn Sie möchten, dass Ihnen die Krankenkasse die Höhe des Kinderkrankengeldes mitteilt. Beachten Sie jedoch, dass die Bescheinigung bei einer manuellen Änderung nur mit Unterschrift und Firmenstempel gültig ist.

DEÜV-Kernprüfung
In die Version 21.2.1 haben wir ferner die DEÜV-Kernprüfung implementiert. Diese stand uns zum Erstellungszeitpunkt der Version 21.2.0 noch nicht zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen.

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